Das Thema Mietkaution ist für viele Vermieter und Mieter wichtig, wenn es darum geht, eine besondere Sicherheitsleistung für das Mietverhältnis hinterlegen zu müssen. Eine Kaution ist allerdings nicht gesetzlich gefordert oder bindend und so gibt es hierfür unterschiedliche Perspektiven auf das Thema ohne eine Kaution zu Vermieten oder zu Mieten, welche immer ein aktuelles Thema ist.
Die bargeldlose Mietkaution
Die „Mitkaution“ von goCaution ist eine flexible und innovative Art einer Sicherheitsleistung für Mieter in der Schweiz, welche Geld sparen möchten, um hinreichend liquide zu bleiben oder sich zugleich noch andere Wünsche erfüllen möchten. Denn anstelle wie bisher die Kaution auf ein Mietzinsdepot bei der Bank hinterlegen zu müssen, erhält der Vermieter von goCaution eine Kautionsurkunde, die die erforderliche Mietkaution absichert.
Die Mietkaution können Mieter zu jeder Lage Gelegenheit nutzen – egal, ob diese noch nach einer Wohnung suchen, schone eine neue gefunden haben oder das gesperrte Depot freischalten wollen. Den Wohnungssuchenden wird hierbei mit einer Vorabbestätigung noch eine Möglichkeit geboten, die Chancen bei der Bewertung um die Wohnung zu erhöhen.
So erfolgt die Eröffnung der goCaution-Mietkaution online und normalerweise auch papierlos. Die Online-Registrierung führt den Mieter hierbei Schritt für Schritt durch den Prozess der Anmeldung und ist einfach bedienbar. Mit der Bezahlung des ersten Beitrages aktivieren die Mieter auch die Mietkautionspolice und der jeweilige Vermieter bekommt eine Kautionsurkunde, die ihm die Kaution in ausgemachter Höhe bescheinigt. Diese Urkunde dient vor allem dem Vermieter für eine eventuelle spätere Geltendmachung eventueller Ansprüche aus dem neuen Mietverhältnis. Wie auch bei einem traditionellen Mietzinsdepot erfüllt diese neue Kautionslösung alle gesetzlichen Bestimmungen und gibt auch die Sicherheit.
Die Inanspruchnahme der Kaution
Die Mietbürgschaft bietet zudem auch die Möglichkeit, eine gemietete Immobilie oder Wohnung, ohne eine Kautionshinterlegung zu bekommen. Hierzu gibt es verschiedene Arten eine Bürgschaft, welche alle ihre Vor- und Nachteile haben. Es gibt generell 3 Arten von Bürgschaften. Dies sind die private Mietbürgschaft, die Mietkautionsversicherung und die Bankbürgschaft.
Stellt nun ein Vermieter nach dem Auszug des Mieters Ansprüche gegen diesen, dann kann er diese mit der gestellten Mietkaution verrechnen. Die Mieter geben hierzu ihre Zustimmung oder können auch dem Vermieter ein Gerichtsurteil vorlegen. Die Mieter müssen dann den an den Vermieter bezahlten Betrag zurückzahlen.
Die “Mitkaution Schweiz” kommt immer dann zum Einsatz, wenn Eltern für die Kinder eine Bürgschaft unterschreiben (Elternbürgschaft), also eine dritte zahlungsfähige Partei für einen Mieter bürgt. Sollte nun ein Schadensfall eintreten, dann verpflichten sich alle Bürgen für jene Schäden zu haften, in Höhe der vereinbarten Kaution, zum Beispiel, wenn die Miete nicht gezahlt wurde oder aber wenn nach dem Auszug Schäden in der Wohnung vorhanden sind. Die private Mietbürgschaft bedeutet einige Risiken für den jeweiligen Bürgen, welche vorher gut überlegt werden sollten.
Außer der privaten Bürgschaft gibt es zudem auch die Möglichkeit, die Bürgschaft über die Bank auszuführen, also als Bank- oder Mietaval oder auch als Bankbürgschaft. Die Konditionen sind in aller Regel auch als bei einer “Mietkautionsversicherung Schweiz“, allerdings ist hierfür ein langes Geschäftsverhältnis bei dieser Bank in aller Regel nötig. In einem solchen Fall muss der Mieter daher auch keine Kaution zahlen, was aber ebenfalls diesen auch nicht von einem Schadensfall befreit. So werden die Kosten hierfür in Form der selbtschuldnerischen Bürgschaft geboten, wenn dem Vermieter jene erstattet wurden.
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